Tierparkordnung

Stand Dezember 2014

1. Geltungsbereich

Um die Sicherheit der Tiere, der Gebäude und der Besucher des Tierparks Arche Warder, Langwedeler Weg 11, 24646 Warder, gewährleisten zu können, wurden von der Arche Warder Zentrum für alte Nutztierrassen e.V. (nachfolgend Arche Warder genannt), die nachfolgenden Regeln aufgestellt. Innerhalb des Parkgeländes sind diese einzuhalten.

2. Sicherheitshinweise

  1. Beachten Sie bitte generelle Regeln im Umgang mit Tieren. Die in der Arche Warder gehaltenen Tiere können oftmals unvorhergesehen reagieren.
  2. Halten Sie sich an Absperrungen, überklettern Sie keine Zäune, Bachläufe oder Wassergräben. Betreten Sie nur die Gehege, Gebäude, Stege und Weiden, deren Betreten durch Klapptüren möglich ist (z.B. Schafsweg).
  3. Beachten Sie „Betreten verboten!“ Schilder.
  4. Das Setzen oder Klettern auf die Gehegeeinfriedungen (Zäune, Mauern oder ähnliches) geschieht auf eigene Gefahr.
  5. Beachten Sie, dass einige unserer Gehege zusätzlich mit stromführenden Zäunen gesichert sind.
  6. Im Winter werden die Hauptwege im vorderen Eingangsbereich geräumt bzw. gestreut. Dies gilt nicht für den gesamten Tierparkbereich.

3. Umgang mit den Tieren

Die Arche Warder ist stolz auf ihre artgerecht gehaltenen Tiere.

  1. Das Füttern der Tiere im Tierpark ist eingeschränkt erlaubt. Aus gesundheitlichen Gründen bitten wir Sie nur das an der Kasse erhältliche Tierfutter zu verfüttern. Von Besuchern mitgebrachtes Futter (altes Brot, Obst, Gemüse oder ähnliches) tauschen wir gern an der Kasse gegen unsere Futtertüten.
    Das Füttern der Tiere im Streichelgehege ist nicht erlaubt – dies dient Ihrer Sicherheit und der der dort gehaltenen Tiere.
    Das Füttern von Eseln und Pferden ist generell im ganzen Park nicht erlaubt!
  2. Beachten Sie, dass Tiere oftmals nicht zwischen der Hand und dem dargereichten Futter unterscheiden – Füttern Sie Tiere daher immer aus der flachen Hand, um Bisse zu vermeiden. Beim Füttern der Schweine sollte auf das „aus der Hand füttern“ verzichtet und das Futter auf den Boden gestreut werden.
  3. Auch Tiere brauchen Ruhe: Respektieren Sie bitte die Rückzugsmöglichkeiten unserer Tiere und folgen Sie ihnen nicht in die gekennzeichneten Ruhebereiche. Das Jagen der Tiere (freilaufende Tiere, Tiere in den begehbaren Gehegen und im Streichelhof) ist untersagt.
  4. Halten Sie keine Stöcke, Schirme oder ähnliches in die Reichweite unserer Tiere.

4. Mitbringen von Tieren

Hunde dürfen mit in den Tierpark. Sie müssen aber an der Leine geführt werden. Ausnahmen gelten nur zur Veranstaltung „Hundetag“ und auch dann nur auf den extra gekennzeichneten Flächen. Der / die Hundehalter/ in haftet für alle Schäden, die durch den Hund ihm / ihr selbst, der Arche Warder oder Dritten gegenüber entstehen.
Hunde dürfen auch in die begehbaren Gehege wie den „Schafsweg“ und in das Tierschauhaus.

Hunde dürfen nicht in den Streichelhof und die Ferkelstube, auch dann nicht, wenn sie auf dem Arm getragen oder in anderer Weise transportiert werden können. Es ist ebenso untersagt, Hunde unbeaufsichtigt auf dem Tierparkgelände anzubinden oder stundenlang im parkenden Auto zu lassen.

5. Eintrittsregelungen

  1. Der Tierpark darf nur mit gültiger Eintrittskarte betreten werden.
  2. Kinder unter 12 Jahren und Personen, die nicht über die notwendige Reife verfügen, die Tierparkordnung zu beachten bzw. wegen ihres geistigen oder körperlichen Befindens der dauerhaften Aufsicht bedürfen, dürfen sich nur in Begleitung einer volljährigen, aufsichtspflichtigen Begleitperson auf dem Gelände der Arche Warder bewegen (Ausnahme sind spezielle, betreute Angebote der Tierparkpädagogik, z.B. Ferienprogramme).
  3. Jahreskarten (Einzel~ oder Familien~) berechtigen die auf der Karte verzeichnete Person(en) bis zum Gültigkeitsdatum der Karte während der allgemeinen Öffnungszeiten zum Eintritt und Aufenthalt im Tierpark, dies gilt auch für Veranstaltungstage (z.B. Mittelalter LIVE). Sie sind beim Ankommen an der Kasse vorzuzeigen. Jahreskarten sind nicht übertragbar. Der Erwerb einer Jahreskarte begründet keinen Anspruch auf eine tägliche Öffnung des Tierparks während des Gültigkeitszeitraumes. Bei Verlust setzen Sie sich mit unserem Kundenpersonal in Verbindung unter info(at)arche-warder.de oder 04329 9134-0.
  4. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte / Jahreskarte besteht kein Anspruch auf bestimmte Leistungen (z.B. Präsentation bestimmter Tierrassen / Individuen oder der Zugang zum Tierschauhaus o.ä.). Wir behalten uns vor, mit Rücksicht auf unsere Tiere oder aus anderen triftigen Gründen (z.B. Bauarbeiten) den Zugang zu bestimmten Bereichen des Tierparks einzuschränken.
  5. Sofern auf den im Umlauf befindlichen Coupons / Rabattkarten nichts vermerkt ist, haben diese keine Gültigkeit an den besonderen Veranstaltungstagen (z.B. an Mittelalter LIVE), dies gilt nicht für „Freikarten“.
  6. Es werden an unseren festen, jährlich stattfindenden Veranstaltungstagen keine gesonderten Eintrittsgelder erhoben. Wir behalten uns vor, bei Events keine Ermäßigungen zu zulassen..

6. Öffnungszeiten

  1. Der allgemeine Besuch des Tierparks ist nur innerhalb der Öffnungszeiten anzutreten. Der Aufenthalt im Tierpark ist auch nach Kassenschluss erlaubt.
  2. Für Unfälle, die außerhalb der Öffnungszeiten auf dem Tierparkgelände bzw. auf den Parkplätzen erfolgen, haftet der Tierpark nicht.
  3. Der Tierpark hat saisonal unterschiedliche Öffnungszeiten. Er ist unter normalen Umständen ganzjährig geöffnet.
  4. Wir behalten uns vor, aufgrund besonderer Umstände außerplanmäßige Schließungen des gesamten Tierparks vorzunehmen. Hierüber werden Besucher rechtzeitig informiert.

7. Filmen und Fotografieren, Werbung und Verkauf

  1. Das Filmen und Fotografieren für private Zwecke ist erlaubt.
  2. Gewerbliche und für den kommerziellen Nutzen erstellte Aufnahmen (analog oder digital) sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Arche Warder gestattet. Bei Zuwiderhandeln behalten wir uns vor Strafanzeige zu erstatten.
  3. Werbung, entgeltliches oder unentgeltliches Anbieten von Waren / Dienstleistungen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Arche Warder gestattet und erlaubt.
  4. Das Durchführen von Meinungsumfragen, Zählungen oder ähnliches auf dem Tierparkgelände (betrifft auch die Parkplätze) sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Arche Warder erlaubt.
  5. Auslegen und/oder Weitergabe von Werbematerialien (Flyer, Gimmicks, Bücher, Broschüren etc.) auf dem Tierparkgelände (betrifft auch die Parkplätze) ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Arche Warder erlaubt.

8. Rücksicht und Ordnung

  1. In den Gebäuden (Hauptgebäude, Tierschauhaus, Restaurant etc.) sowie in den Häusern der Steinzeit-Siedlung ist Rauchen in jeglicher Form (gilt auch für Pfeifen) verboten. Achten Sie vor allem in den Sommermonaten aufgrund der Brandgefahr darauf, Zigaretten oder ähnliches nicht einfach auf die Wege / Weiden etc. zu werfen, sondern sie in die im Park verteilten Abfallbehälter zu entsorgen. Nehmen Sie Rücksicht auf Nichtraucher!
  2. Nutzen Sie unsere Abfallbehälter!
  3. Die Arche Warder verfügt über zwei gekennzeichnete Parkplätze. Das Parken am Seitenstreifen auf der Straße ist nur zu bestimmten Veranstaltungen erlaubt und dann entsprechend gekennzeichnet. Nur der große Parkplatz ist für Reisebusse geeignet. Der kleinere Parkplatz direkt am Hauptgebäude ist vor allem für die Mitarbeiter, Personen mit Kinderwagen und Menschen mit Handicap (z.B. Gehbehinderung, Rollstuhlfahrer) gedacht. Wir bitten um Rücksichtnahme.
    Gesonderte Parkmöglichkeiten zu unseren Großevents sind entsprechend gut beschildert und werden zumeist separat von Mitarbeitern angewiesen. Parken Sie nicht auf den nahe liegenden Privatwegen oder auf nicht von uns gekennzeichneten Wegen, Arche Warder übernimmt keine Haftung für abgeschleppte Autos, Motorräder oder Wohnmobile.

9. Haftung

  1. Die Besucher haften für Schäden, die aus der Nichtbeachtung der Tierparkordnung oder jedem anderen fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten durch sie selbst oder durch die von ihnen zu beaufsichtigenden Personen (Kinder, Betreute etc.) entstehen.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, übernehmen die Arche Warder und ihre Mitarbeiter –dazu zählen auch die Mitarbeiter der „Farmküche“- grundsätzlich keine Aufsichtspflicht gegenüber aufsichtsbedürftigen Personen.
  3. Die Arche Warder haftet in jedem Fall unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  4. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet die Arche Warder beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Eine solche wesentliche Vertragspflicht besteht für die Arche Warder, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und wenn Sie auf die Einhaltung dieser Pflicht vertrauen dürfen. Hierzu zählt insbesondere, dass Ihnen an den Tagen, an denen der Tierpark geöffnet hat, Einlass auf das Gelände gewährt wird, wenn Sie eine gültige Eintrittskarte vorweisen können und die sonstigen Voraussetzungen dieser Tierparkordnung erfüllen.
  5. Außer in den in c) und d) genannten Fällen haftet die Arche Warder nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
  6. Soweit die Haftung der Arche Warder nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

10. Allgemeine Hinweise

  1. Bei Verstößen gegen die Tierparkordnung ist mit einem Parkverweis zu rechnen.
  2. Die Mitarbeiter der Ache Warder sind befugt, das Hausrecht auszuüben.