Tierparkordnung

Stand April 2024

Liebe Besucher,

wir möchten, dass Ihr Besuch im Tierpark Arche Warder ein schönes Erlebnis für Sie wird. Um die Sicherheit der Tiere, der Gebäude und der Besucher des Tierparks Arche Warder, Langwedeler Weg 11 in 24646 Warder,  gewährleisten zu können, wurden von uns, dem Arche Warder – Zentrum für alte Haus- und Nutztierrassen e.V., die folgenden Regeln aufgestellt, die unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Tagesbesuch im Tierpark darstellen. Mit Eintritt in den Tierpark haben Sie diese akzeptiert. Für die Übernachtungen im Tierpark beachten Sie bitte unsere Hausordnung und die Hundeordnung sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag.

1. Parken

a) Der Tierpark Arche Warder verfügt über zwei gekennzeichnete Parkplätze. Um den störungsfreien Verkehr auf diesen Arealen zu gewährleisten, bitten wir Sie, die Anweisungen auf den Parkplätzen genau zu befolgen. Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab.

b) Für Reisebusse ist ausschließlich der große Parkplatz auf der dem Tierpark gegenüberliegenden Straßenseite geeignet. Der kleinere Parkplatz direkt am Hauptgebäude ist vor allem für die Mitarbeiter und Menschen mit Handicap (z.B. Gehbehinderung, Rollstuhlfahrer) gedacht. Wir bitten um Rücksichtnahme.

c) Gesonderte Parkmöglichkeiten zu unseren Großevents sind entsprechend beschildert und werden zumeist separat von Mitarbeitern angewiesen. Das Parken am Seitenstreifen auf der Straße ist nur zu bestimmten Veranstaltungen erlaubt und dann entsprechend gekennzeichnet. Parken Sie nicht auf den nahegelegenen Privatwegen und nicht auf von uns nicht gekennzeichneten Wegen. Wir übernehmen keine Haftung für abgeschleppte Autos, Motorräder oder Wohnmobile.

d) Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln der StVO. Achten Sie beim Verlassen darauf, dass Ihr Fahrzeug verschlossen ist. Bei Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeuges übernehmen wir keine Haftung. Das gilt auch dann, wenn Schäden auf Sturm, Feuer, Hagel, Explosionen oder andere außergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen sind. Das Anbringen von Werbung auf unseren Parkplätzen und an den geparkten Fahrzeugen ist untersagt.

e) Das Übernachten ist auf unseren Parkplätzen nicht gestattet.

2. Eintrittsregelungen

a) Der Tierpark darf nur mit gültigen Eintrittskarten durch den Hofladen betreten werden. Die Eintrittskarten berechtigen während der allgemeinen Öffnungszeiten zum Eintritt und Aufenthalt im Tierpark Arche Warder. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthalts aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Der Eintritt für das DOMESTICANEUM ist im Tierparkeintritt enthalten.

b)Tageskarten sind personengebunden und verlieren nach Verlassen des Tierparks ihre Gültigkeit. Eine Weitergabe oder ein Weiterkauf an andere Personen sowie eine kommerzielle Nutzung sind nicht gestattet.

c) Jahreskarten berechtigen die auf ihr ausgewiesene(n) Person(en) ab dem Tag des Erwerbs für die Dauer eines Jahres während der allgemeinen Öffnungszeiten zum Eintritt in den Tierpark Arche Warder, dies gilt auch für Veranstaltungstage (z.B. Mittelalter LIVE). Jahreskarten sind beim Betreten des Hofladens an der Kasse vorzuzeigen. Der Erwerb einer Jahreskarte begründet keinen Anspruch auf eine tägliche Öffnung des Tierparks während des Gültigkeitszeitraumes. Zur Ausstellung der Jahreskarte erfasst der Tierpark Arche Warder den Namen, die Anschrift sowie ein Lichtbild der auf der Jahreskarte ausgewiesenen Person unter Beachtung der gültigen Datenschutzvorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDschG). Die Jahreskarte ist nicht übertragbar. Ein Weiterverkauf sowie eine kommerzielle Nutzung sind untersagt. Bei Verlust setzen Sie sich mit unserem Kundenpersonal in Verbindung unter info(at)arche-warder.de oder 04329 9134-0.

d) Eintritts- oder Jahreskarten, die unberechtigt erworben oder missbräuchlich genutzt werden, verlieren ihre Gültigkeit und sind ersatzlos an uns zurückzugeben. Wir behalten uns vor, betroffene Personen künftig vom Tierparkbesuch auszuschließen; gegen sie wird Strafanzeige erstattet.

e) Bei Events oder jährlichen Veranstaltungen, behalten wir uns vor, keine Ermäßigungen zuzulassen.

f) Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte / Jahreskarte besteht kein Anspruch auf bestimmte Leistungen (z.B. Präsentation bestimmter Tierrassen / Individuen, der Zugang zum Tierschauhaus o.ä.). Wir behalten uns vor, mit Rücksicht auf unsere Tiere oder aus anderen sachlichen oder personellen Gründen (z.B. Bauarbeiten, Unterbesetzung des Personals) den Zugang zu bestimmten Bereichen des Tierparks einzuschränken.

g) Sofern auf den im Umlauf befindlichen Coupons / Rabattkarten nichts vermerkt ist, haben diese keine Gültigkeit an den besonderen Veranstaltungstagen oder bei Events (z.B. an Mittelalter LIVE). Dies gilt nicht für „Freikarten“, die ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind.

3. Öffnungszeiten

a) Der allgemeine Besuch des Tierparks ist grundsätzlich innerhalb der Öffnungszeiten anzutreten. Ausnahmen gelten für Gruppenführungen durch Tierpark-Mitarbeiter oder Tierpark-Mitarbeiterinnen sowie nach Absprache mit uns für beaufsichtigte Schulgruppen. Der Aufenthalt im Tierpark ist auch nach Kassenschluss bis 20:00 Uhr erlaubt.

b) Für Schadensereignisse, Unfälle etc., die außerhalb der Öffnungszeiten auf dem Tierparkgelände bzw. auf den Parkplätzen erfolgen, haften wir nicht.

c) Der Tierpark hat saisonal unterschiedliche Öffnungszeiten, die Sie unseren Webseiten entnehmen können: arche-warder.de/besuch-planen/preise-oeffnungszeiten/. Er ist unter normalen Umständen ganzjährig geöffnet. Für das DOMESTICANEUM gelten gesonderte Öffnungszeiten, die Sie ebenfalls bitte unseren Webseiten entnehmen: arche-warder.de/domesticaneum/. Montags ist das DOMESTICANEUM geschlossen.

d) Das Restaurant „Farmküche“ hat gesonderte Öffnungszeiten, die Sie bitte unserer Webseite entnehmen: arche-warder.de/angebote-im-park/restaurant-farmkueche/. Wir behalten uns vor, die Öffnungszeiten der Farmküche bei schlechtem Wetter sowie aus anderen sachlichen (z.B. Ausfall wesentlicher Gerätschaften) oder personellen (z.B. Unterbesetzung) Gründen kurzfristig anzupassen.

e) Wir behalten uns vor, aufgrund besonderer Umstände außerplanmäßige Schließungen des gesamten Tierparks vorzunehmen. Hierüber werden Besucher auf unserer Homepage informiert: arche-warder.de/.

4. Aufsichtspflicht

Kinder unter 12 Jahren und solche Personen, welche nicht über die notwendige Reife verfügen, die Tierparkregeln zu beachten oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der dauerhaften Aufsicht bedürfen, haben grundsätzlich nur in Begleitung erwachsener und zur Aufsicht fähiger Personen Zutritt zum Tierpark (Ausnahme sind spezielle, betreute Angebote der Tierparkpädagogik, z.B. Ferienprogramme). Wir bitten die aufsichtführenden Personen und Eltern, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen.

5. Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsbestimmungen

a) Die feuerpolizeilichen Vorschriften auf dem Tierparkgelände sind unbedingt zu beachten.

b) Den Anordnungen des Tierparkpersonals ist stets Folge zu leisten.

c) In den Gebäuden (Hauptgebäude, Tierschauhaus, Restaurant etc.) sowie in den Häusern der Steinzeit-Siedlung ist Rauchen in jeglicher Form (gilt auch für Pfeifen) verboten. Zigaretten und andere Gegenstände, deren Sie sich entledigen wollen, sind niemals auf die Wege / Weiden etc. zu werfen, sondern in den im Park verteilten Abfallbehältern zu entsorgen. Nehmen Sie Rücksicht auf Nichtraucher sowie generell auf Kinder.

d) Nutzen Sie für Ihren Abfall unbedingt unsere Abfallbehälter und achten Sie darauf, keine Gegenstände oder Papier/Plastik zu verlieren. Tiere könnten an verschluckten Gegenständen qualvoll ersticken!

e) Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Tierparkgelände verweigert oder sie können des Geländes verwiesen werden.

f) Das Mitbringen von Fahrrädern, Rollern, Skateboards, Inlineskates etc. ist im Tierpark aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Eine Ausnahme gilt für Lauffahrräder für kleinere Kinder.

g) Verlassen Sie nicht die Besucherwege und die ausdrücklich für Besucher zugänglichen Bereiche. Betreten Sie nicht die Grünanlagen, sofern dies nicht ausdrücklich gestattet ist.

h) Unsere Gehege sind größtenteils mit Elektrozäunen umfasst, die nicht zu berühren sind. Das Berühren der Zäune ist schmerzhaft. Achten Sie auf Ihre Kinder!

i) Halten Sie sich an Absperrungen, überklettern Sie keine Zäune, Bachläufe oder Wassergräben. Betreten Sie nur die Gehege, Gebäude, Stege und Weiden, deren Betreten durch Klapptüren möglich und vorgesehen ist (z.B. Schafsweg). Betreten Sie nicht die extra ausgewiesenen Ruhebereiche unserer Tiere. Streicheln Sie Tiere nur in ausgewiesenen Gebieten und schützen Sie sich, Ihre Kinder und betreute Personen vor Tierbissen, -stößen oder -tritten. Rinder sind niemals zu berühren!

j) Im Winter werden die Hauptwege im vorderen Eingangsbereich geräumt bzw. gestreut. Dies gilt jedoch nicht für den gesamten Tierparkbereich. Das Betreten vereister Flächen erfolgt auf eigene Gefahr.

6. Umgang mit Tieren

Wir sind stolz auf unsere Tiere und sind verpflichtet, ihre Gesundheit zu schützen. Außerdem nehmen wir Rücksicht auf die Bedürfnisse unserer Tiere und bitten Sie, diese ebenfalls zu respektieren.

a) Das Füttern der Tiere im Tierpark ist eingeschränkt erlaubt. Um die Gesundheit unserer Tiere nicht zu gefährden, darf nur das an der Kasse erhältliche Tierfutter verfüttert werden. Das Füttern der Tiere im Streichelgehege ist nicht erlaubt– dies dient Ihrer Sicherheit und der dort gehaltenen Tiere. Weiterhin ist das Füttern von Alpakas, Eseln und Pferden generell im ganzen Park nicht erlaubt! Der Tierpark Arche Warder behält sich vor, Personen, die dem Fütterungsverbot zuwiderhandeln, des Parks zu verweisen und auch künftig vom Tierparkbesuch auszuschließen.

b) Beachten Sie, dass Tiere oftmals nicht zwischen der Hand und dem dargereichten Futter unterscheiden – füttern Sie Tiere daher immer aus der flachen Hand, um Bisse zu vermeiden. Beim Füttern der Schweine sollte auf das „aus der Hand füttern“ verzichtet und das Futter auf den Boden gestreut werden.

c) Unsere Gänse haben einen ausgeprägten Hang zur „Revierverteidigung“ und strecken ihre langen Hälse dafür auch durch die Absperrungen. Achten Sie darauf, ihren Schnäbeln nicht zu nahe zu kommen, um Bissverletzungen zu vermeiden, und lassen Sie Ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt.

d) Auch Tiere brauchen Ruhe: Respektieren Sie bitte die Rückzugsmöglichkeiten unserer Tiere und folgen Sie ihnen nicht in die gekennzeichneten Ruhebereiche. Das Verfolgen weglaufender Tiere (freilaufende Tiere, Tiere in den begehbaren Gehegen und im Streichelhof) ist untersagt. Ab 19 Uhr ist das Rennen, Toben und Schreien im gesamten Tierpark untersagt, um die Nachtruhe unserer Tiere nicht zu stören.

e) Halten Sie keine Stöcke, Schirme oder ähnliches in die Reichweite unserer Tiere

7. Mitbringen von Tieren

a) Grundsätzlich nicht erlaubt ist das Mitbringen von Tieren, mit Ausnahme von Hunden an der kurzen Leine. Bei maulkorbpflichtigen Hunden ist dies nur mit angelegtem Maulkorb gestattet. Ausnahmen von der Leinenpflicht gelten nur zur Veranstaltung „Hundetag“ und auch dann nur auf den extra gekennzeichneten Flächen. Der Hundehalter oder die Hundeshalterin haftet für alle Schäden, die durch den Hund ihm oder ihr selbst, uns oder Dritten gegenüber entstehen. Hunde dürfen auch in die begehbaren Gehege wie den „Schafsweg“ sowie das Tierschauhaus.

b) Hunde dürfen nicht in den Streichelhof, die Ferkelstube und das DOMESTICANEUM, auch dann nicht, wenn sie auf dem Arm getragen oder in anderer Weise transportiert werden können. Sie sind stets in einem Sicherheitsabstand zu unserem freilaufenden Geflügel zu halten und so festzuhalten, dass sie sich nicht losreißen können. Es ist außerdem untersagt, Hunde unbeaufsichtigt auf dem Tierparkgelände anzubinden oder über einen längeren Zeitraum so im parkenden Auto zurückzulassen, dass ihre Gesundheit gefährdet wird. Ergänzend hierzu gilt die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO).

c) Andere Tiere sind zu speziellen Anlässen nach unserer Genehmigung im Tierpark erlaubt, sofern sie die seuchen- und tiermedizinrechtlichen Anforderungen erfüllen.

8. Benutzung der Spielplätze, Spielgeräte und Feuerstellen

Bei der Benutzung von Spielgeräten, Spielplätzen, dem Streichelzoo, Feuerstellen und ähnlichen Einrichtungen sind die Altersbeschränkungen und Benutzungshinweise unbedingt zu beachten. Der Zutritt zu den angelegten Feuerstellen ist jedermann gestattet. Auf den Spielplätzen ist insbesondere folgendes untersagt:

Einrichtungen, Geräte, Bepflanzungen und Einfriedung zu beschädigen; Spielgeräte unsachgemäß zu benutzen; Aufbauten zu verunreinigen; Abfälle nicht ordnungsgemäß wegzuwerfen. Das Betreten und die Benutzung erfolgen auf eigene Gefahr. Kinder unter 6 Jahren dürfen die Spielplätze nur in Begleitung aufsichtführender Erwachsener aufsuchen. Wir haften den berechtigten Besuchern hinsichtlich der Plätze und Geräte nur im Rahmen unserer Verkehrssicherheitspflicht. Wir haften insbesondere nicht für Verletzungen, die durch falsche Benutzung der Anlagen entstehen und die sich Kinder untereinander zufügen.

9. DOMESTICANEUM

a) Das Mitführen von Kinderwagen und Hunden ist im gesamten DOMESTICANEUM untersagt. Kinderwagen können auf den dafür vorgesehenen Stellflächen rechts vor dem Eingangsbereich des DOMESTICANEUMS abgestellt werden.

b) Taschen und andere Gegenstände können in den dafür vorgesehenen Schließfächern rechts vor dem Eingangsbereich des DOMESTICANEUMS eingeschlossen werden.

c) Die Wände des DOMESTICANEUMS sind – abgesehen von den eigens hierfür vorgesehenen Monitoren – nicht zu berühren, das Abstellen von Gegenständen oder das Anlehnen an den Wänden ist ausdrücklich untersagt.

d) Ausstellungsgegenstände sind grundsätzlich nicht zu berühren, Ausnahmen sind die Monitore und der Streitwagen, der Betreten und „gefahren“ werden darf.

e) Im „Kino“ ist Ruhe einzuhalten. Nehmen Sie außerdem Rücksicht auf Rollstuhlfahrer und Rollstuhlfahrerinnen, damit auch sie einen Platz finden können.

f) Halten Sie die Fluchtwege von Gegenständen frei, damit sämtliche Besucher (auch Rollstuhlfahrer und Rollstuhlfahrerinnen) im Notfall ungehindert ins Freie gelangen können.

e) Das Rauchen ist nur im Innenhof gestattet,

10. Filmen und Fotografieren, Werbung und Verkauf

a) Das Filmen und Fotografieren für private Zwecke ist grundsätzlich erlaubt, wir bitten Sie jedoch Rücksicht auf die übrigen Tierparkbesucher zu nehmen und deren Rechte am eigenen Bild und auf Datenschutz gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Es darf nur in den für Besucherinnen und Besucher frei zugänglichen Bereichen fotografiert werden.

b) Gewerbliche und für den kommerziellen Nutzen erstellte Aufnahmen (analog oder digital) sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns gestattet. Bei Zuwiderhandeln behalten wir uns vor, Strafanzeige zu erstatten. Kommerziell ist jede Nutzung der Film- und Fotoaufnahmen welche nicht rein privaten Zwecken dient, sondern mit der Absicht der Erzielung von Umsatz oder Gewinn oder der Absicht zur Förderung von sonstigen Zwecken auch gemeinnütziger Art und Güte erfolgt. Für die Erteilung der Erlaubnis zur Veröffentlichung kann ein Entgelt erhoben werden. Im Übrigen gelten die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Kunsturhebergesetztes (KUG)

c) Werbung auf dem Tierparkgelände (hierzu gehören auch die Flächen vor dem Eingang und der Parkplätze), entgeltliches oder unentgeltliches Anbieten von Waren / Dienstleistungen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von uns gestattet.

d) Das Durchführen von Meinungsumfragen, Zählungen oder ähnliches auf dem Tierparkgelände (hierzu gehören auch die Flächen vor dem Eingang und der Parkplätze) sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von uns erlaubt.

e) Auslegen und/oder Weitergabe von Werbematerialien (Flyer, Gimmicks, Bücher, Broschüren etc.) auf dem Tierparkgelände (betrifft auch den Eingangsbereich uns die Parkplätze) sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von uns erlaubt.

11. Haftung

a) Wir haften, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist, nur für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, nicht jedoch für Fälle einfacher und leichtester Fahrlässigkeit mit Ausnahme der sogleich unter b) aufgeführten Pflichten. Dies gilt auch für die Haftung unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

b) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haften wir beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Eine solche wesentliche Vertragspflicht besteht für uns, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und wenn Sie auf die Einhaltung dieser Pflicht vertrauen dürfen. Hierzu zählt insbesondere, dass Ihnen an den Tagen, an denen der Tierpark geöffnet hat, Einlass auf das Gelände gewährt wird, wenn Sie eine gültige Eintrittskarte vorweisen können und die sonstigen Voraussetzungen dieser Tierparkordnung erfüllen.

c) Die Besucher haften für Schäden, die aus der Nichtbeachtung der Tierparkordnung oder jedem anderen fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten durch sie selbst oder durch die von ihnen zu beaufsichtigenden Personen (Kinder, Betreute etc.) entstehen.

d) Sofern nicht anders vereinbart ist, übernehmen die Arche Warder und ihre Mitarbeiter – dazu zählen auch die Mitarbeiter der „Farmküche“ – grundsätzlich keine Aufsichtspflicht gegenüber aufsichtsbedürftigen Personen.

12. Hausrecht

Wir behalten uns das Recht vor, Personen, die gegen die Tierparkordnung verstoßen oder die ohne rechtmäßigen Eintrittsausweis auf dem Parkgelände angetroffen werden, entschädigungslos vom Parkgelände zu verweisen und rechtliche Schritte vorzunehmen. Gegen Personen ohne gültige Eintrittsberechtigung wird Strafanzeige erstattet und ein Hausverbot ausgesprochen.

Wir wünschen Ihnen schöne und erholsame Stunden sowie viel Spaß und Vergnügen beim Aufenthalt im Tierpark Arche Warder!

Ihr

ARCHE WARDER – Zentrum für alte Haus- und Nutztierrassen e.V.